
Schutz vor Blitzschlag
Blitzeinschläge können nicht verhindert werden. Blitzschutzanlagen und weitere Massnahmen helfen aber, die Wirkungen eines Blitzeinschlages einzudämmen.
Falsch
- Hohe Türme, Bäume, elektrische Leitungen oder ein nahes Gewässer bieten Schutz
- Blitzableiter ziehen Blitze an
- Blitze können nicht zweimal am gleichen Ort einschlagen
Richtig
- Blitze schlagen auch neben Türmen, Bäumen, Hochspannungsleitungen und in Gewässernähe ein
- Blitzableiter leiten Blitze ab
- Blitze sind unberechenbar und können durchaus mehrmals am gleichen Ort einschlagen
- Blitzschutzanlagen verhindern keine Einschläge, schützen jedoch Gebäude vor grösseren Schäden
Blitzschutzanlage richtig installiert
- Die Installation einer Blitzschutzanlage soll durch eine dazu spezialisierte Spenglerei- oder Elektrounternehmung erstellt werden.
- Neue und wesentlich veränderte Blitzschutzanlagen werden durch die Bezirksaufseher für Blitzschutz des AFS nach Fertigstellungsmeldung überprüft.
- Für freiwillig erstellte Blitzschutzanlagen (ohne behördliche Auflage) leistet die GVA aus dem Feuerschutzfond einen Beitrag von 30 % an die Erstellungskosten. Beachten: das Beitragsgesuch muss zusammen mit der Offerte vor Baubeginn eingereicht werden. Hinweis: bei Neubauten soll die Erdung bereits ins Fundament eingelegt werden. Damit können später Kosten für den Einbau von Erdungsanschlüssen oder das Eingraben von Erdungsleitungen gespart werden.
Blitzschutzanlage richtig gewartet
Die Blitzschutzanlage wird als Dienstleistung von GVA / AFS alle 10 Jahre für kostenlos durch den Blitzschutzaufseher auf Vollständigkeit und Leitfähigkeit geprüft.
Downloads zum Thema
Sind Blitze gefährlich? (1.0 MB)
Was Sie über Gefahren und Prävention wissen sollten (457 KB)
Beitragsgesuch für Blitzschutzanlagen Kt. St. Gallen (20 KB)

